Das Organ der Beschäftigten

Fünf demokratisch alle fünf Jahre gewählte Beschäftigte bilden den gesetzlich vorgeschriebenen Werkstattrat. Er nimmt die ihm zur Kenntnis gebrachten Belange der Beschäftigten wahr. So kümmert er sich um die Kommunikation, verschafft den Beschäftigten Gehör in der politischen Bildung und bietet Neueinsteigern regelmäßig Seminare zur Fortbildung an.

Jedes Werkstattratsmitglied ist verpflichtet, an der monatlichen Werkstattratssitzung, gemeinsam mit der Geschäftsführung, teilzunehmen.

Der Werkstattrat hat unter anderem ein Mitspracherecht bei der Umgestaltung von Gebäuden und Außenanlagen. Er ist in die Erstellung der Essens- und Ferienpläne eingebunden, hilft bei der Organisation von Feiern mit oder übernimmt selbst das Ruder. So ist unser Werkstattrat jedes Jahr beim Sommerfest mit einem eigenen Verkaufsstand dabei.

Der Werkstattrat hat ein Mitspracherecht

  • in der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Werkstatträte
  • bei der Entgeltfortzahlung an Beschäftigte
  • bei Urlaubsübertrag
  • bei der Arbeitssicherheit
  • bei den Fahrdiensten
  • bei der Verpflegung