Fragen über Fragen?
Unser FAQ gibt Antworten
Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt?
§ 219 SGB IX regelt Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen à SGB IX = Bundesteilhabegesetz (BTHG).
Des Weiteren gelten die Werkstättenverordnung (WVO) §§ 4 (Berufsbildungsbereich) und 5 (Arbeitsbereich) sowie die UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung
Wie funktioniert ein Praktikum mit ChancenSchaffen?
Nach der Kontaktaufnahme durch den Betrieb findet ein Vorgespräch (ohne Praktikanten) statt.
Wir wollen herausfinden:
- Wie tickt der Betrieb, bzw. wie funktioniert die evtl. Anleitung?
- Welche Arbeiten sind möglich? Evtl. finden wir gemeinsam neue Aufgaben.
- Ist das Arbeitsumfeld für Praktikum geeignet? (Anforderungen an Praktikanten z.B. wegen Lärm)
Danach findet ein Vorstellungstermin mit Praktikant zur Klärung der wichtigen Themen (Arbeitszeit, Weg zur Arbeit, Aufgaben…) statt.
Eine Praktikumsvereinbarung erfolgt schriftlich:
Inhalt für Betriebe:
- Das Praktikum ist kostenfrei und unverbindlich.
- Das Praktikum ist über uns versichert.
- Die Kontaktdaten der Beteiligten sind erfasst.
- Wir unterstützen nach Bedarf.
Ablauf Praktikum:
- Dauer: 14 Tage mit Option auf Verlängerung bei positivem Verlauf
- Beginn jederzeit nach Absprache möglich
- Beginn kann durch ChancenSchaffen begleitet werden
- Mind. Ein weiterer Praktikumsbesuch, bei Notwendigkeit auch mehr
- Verlängerung um 2 oder 4 Wochen
- Nach 6-8 Wochen Praktikum Gespräch über weiterführende Beschäftigung (s. betriebsintegrierte Beschäftigung oder Budget für Arbeit oder Budget für Ausbildung)
- Am Ende des Praktikums Abschlussgespräch und Bewertung des Praktikanten und des Praktikumsablaufes durch Praktikumsbetrieb à dauerhafte Kooperation wünschenswert
- ! Aus einem Praktikum entsteht kein Rechtsanspruch auf eine weitere Beschäftigung!
Wie sieht ein betriebsintegrierter Arbeitsplatz aus?
Ein betriebsintegrierter Arbeitsplatz richtet sich an Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt haben und kann als weiterführende Beschäftigung nach einem Praktikum ausgestaltet sein. Betriebsintegrierte Beschäftigung bietet Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, dort zu arbeiten, wo auch andere arbeiten – in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes.
Eine Beschäftigung ist unbefristet in Voll- oder Teilzeit möglich.
Der Beschäftigte ist in die Arbeitsorganisation des beschäftigenden Betriebes eingebunden.
Die pädagogische Begleitung und gesetzliche Sozialversicherung des Beschäftigten erfolgt auch weiterhin über und. Es entsteht kein sozialverischerungspflichtiges Arbeitsverhältnis und keine Arbeitnehmerüberlassung.
Zwischen dem Beschäftigungsbetrieb und uns wird ein Beschäftigungsvertrag geschlossen. Dieser regelt die Umsetzung, die Arbeitszeiten, die Entlohnung und den Urlaubsanspruch.
Der Beschäftigungsgeber erhält monatlich eine Rechnung über das vereinbarte Entgelt des Werkstattbeschäftigten. Das vereinbarte Entgelt orientiert sich an der aktuellen Ausbildungsvergütung und wird mit 7% besteuert.
Anmerkung zur Ausgleichsabgabe: Nach § 223 SGB IX können 50 % der im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
Der Beschäftigte bleibt in der Gesamtverantwortung von ChancenSchaffen: von administrativen Tätigkeiten, wie Anwesenheit, Krankmeldung bis hin zur anteiligen Beschaffung der erforderlichen Arbeitskleidung.
Es besteht kein Anspruch auf Übernahmen und/oder eine dauerhafte Beschäftigung im Betrieb. Unter den entsprechenden Voraussetzungen kann eine betriebsintegrierte Beschäftigung jedoch auch in ein „Budget für Arbeit“, „Budget für Ausbildung“ oderein reguläres sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis übergehen.
Betriebsintegrierte Beschäftigung ist kein Ersatz für Fachkräfte in einem Unternehmen. Vielmehr dient es der unterstützenden Tätigkeit in verschiedensten Arbeitsbereichen und der Entlastung des Fachpersonals.
Die pädagogische Begleitung und gesetzliche Sozialversicherung des Beschäftigten erfolgt auch weiterhin über die Werkstatt. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis und keine Arbeitnehmerüberlassung.
Wie sieht finanzielle Unterstützung und Förderung durch den Staat aus?
Der Staat unterstützt u.a. über die Bundesagentur für Arbeit und die Inklusionsämter Unternehmen die Menschen mit einer Behinderung beschäftigen. Dazu gibt es verschiedene Ansätze, über die wir Sie gerne beraten.
Hier ein Überblick in Stichworten:
Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX)
- kann nach einem Praktikum oder einer betriebsintegrierten beruflichen Bildung oder einem betriebsintegrierten Arbeitsplatz eingerichtet werden
- Beschäftigte gehören dann dem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes an, können aber in die WfbM zurück
- Erstattung von bis zu 75% des Arbeitnehmerbruttos (Stand 03/2024 werden 75% erstattet)
- Antragstellung durch ChancenSchaffen
- wird vom Kostenträger immer max. für 2 Jahre bewilligt, Weiterbeantragung formlos
- Nachbetreuung durch ChancenSchaffen ist möglich
Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX)
- reguläres Ausbildungsverhältnis inkl. Berufsschulbesuch
- berechtigt mit Abschluss Budget für Arbeit in Anspruch zu nehmen
- Rückkehr/Einmündung in WfbM im Bedarfsfall möglich
- ChancenSchaffen unterstützt bei Antragstellung, entfällt aber als Ansprechpartner mit Beginn des Ausbildungsverhältnisses
Voraussetzungen für Budget für Ausbildung:
- Die Person muss die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer WfbM erfüllen.
- Ein Betrieb ist bereit, einen Ausbildungsplatz anzubieten.
- Die für den Ausbildungsberuf zuständige Kammer hat zugesagt, den Ausbildungsvertrag anzuerkennen und einzutragen.
- Es muss sich um die Erst-Ausbildung dieser Person handeln.
Leistungen im Budget für Ausbildung:
- Volle Erstattung der Ausbildungsvergütung an den Ausbildungsbetrieb (einschließlich der Beiträge zur Sozialversicherung)
- Erstattung der Kosten des Ausbildungsbetriebes für zusätzliche Anleitungen am Arbeitsplatz
- Erstattung der Kosten für zusätzliche Unterweisungen für die Berufsschule oder
- Erstattung der Kosten für den Besuch einer Sonder-Berufsschule in einem BBW
- Erstattung aller Fahrtkosten
Was ist die Ausgleichsabgabe?
Firmen können direkt errechnen, ob und wieviel Ausgleichsabgabe sie zahlen. Der Rechner bietet einen groben Überblick:
Ersparnisrechner | REHADAT-Ausgleichsabgabe
Ab 20 Arbeitsplätzen müssen – private und öffentliche – Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mindestens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen besetzen. Ansonsten müssen sie die sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen, die nach erreichter Beschäftigungsquote gestaffelt ist.
Wieso wird die Ausgleichsabgabe erhoben?
1. Ausgleich:
Für Unternehmen, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, kann durch behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung oder den Anspruch auf Zusatzurlaub eine finanzielle Mehrbelastung entstehen. Die Ausgleichsabgabe soll die unterschiedliche finanzielle Belastung ausgleichen, da Unternehmen, die keine oder nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen, diese Kosten nicht haben.
2. Motivation:
Durch die Ausgleichsabgabe sollen Unternehmen dazu motiviert werden, mehr schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen und dadurch die Ausgleichsabgabe zu senken oder komplett einzusparen.
Unternehmen können ihre Ausgleichsabgabe sehr schnell verringern, wenn sie mehr Pflichtarbeitsplätze besetzen. Und zwar nicht nur mit schwerbehinderten Menschen — auch gleichgestellte und andere anrechenbare Personen zählen im Anzeigeverfahren!
Weiterführende Links zum Thema Ausgleichsabgabe: